Lernfahrausweis


Wie erhalte ich den Lernfahrausweis?
  • Um den Lernfahrausweis (LA) zu erhalten, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt und in der Schweiz wohnhaft sein (Bestätigung der Einwohnerkontrolle, gültiger Ausweis mit Adresse oder Ausländerausweis .Die Basistheorieprüfung können Sie bereits 1 Monat vor Ihrem 18. Geburtstag machen!

Zur Anmeldung müssen Sie nun nach folgenden Schritten vorgehen: 
  • Sie füllen das Lernfahrausweis-Gesuchsformular vollständig aus.
     
  • Mit dem ausgefüllten Formular besuchen Sie zwecks Sehtest einen Optiker oder Augenarzt, der das Ergebnis in das Gesuchsformular einträgt. 
     
  • Mit einem neueren Passfoto (farbig!), entsprechend der Richtlinien (www.schweizerpass.admin.ch) und dem gültigen Nothelferausweis (nicht älter als 6 Jahre) müssen Sie persönlich beim Strassenverkehrsamt oder auf Ihrer Gemeindeverwaltung vorsprechen.
     
  • Das Anmeldeformular für Ihre Basistheorieprüfung erhalten Sie dann innert Wochenfrist. Das ausgefüllte Formular schicken Sie zurück ans Strassenverkehrsamt. Die Anmeldefristen zur Theorieprüfung (www.stva.zh.ch/dispo) betragen ca. 3-4 Wochen. 

  • Lernfahrausweise können nicht verlängert werden. Es können max. zwei Lernfahrgesuche pro Kategorie eingereicht werden.
  • Den gültigen Lernfahrausweis erhalten Sie nur nach bestandener Basistheorieprüfung. Sie können nun mit dem praktischen Fahrunterricht anfangen. Den obligatorischen Verkehrskundekurs (4 Kurse à 2 Lektionen) besuchen Sie während Ihrer praktischen Ausbildung.